Schuherhöhung auf Rezept

Schuherhöhungen oder Schuhänderungen an Konfektionsschuhen (so nennt man Schuhe die aus der Schuhfabrik kommen) sind Hilfsmittel bei Erkrankungen, Formveränderungen und Funktionsstörungen des Fußes. Schuherhöhungen bzw. Schuhzurichtungen haben den Vorteil, dass Sie auf modische Konfektionsschuhe zurückgreifen können, und weitgehend unauffällig eine Verbesserung des Lauf- und Stehvermögens bewirkt. Wichtig ist das konsequente Tragen der veränderten Schuhe. Deswegen empfehlen wir mehrere Paar Schuh verändern zu lassen. Hier einige Beispiele von Schuherhöhungen auf Rezept

Absatzerhöhung bis 1cm

Wortlaut auf dem Rezept/Verordnung vom Arzt: Absatzerhöhung links oder rechts von xyz mm an xyz Paar Schuhen wegen Beinverkürzung links oder rechts:

Eine Absatzerhöhung ist bis zu einer Beinlängendifferenz von 1cm zu vertreten, alles über 1cm muss als Ausgleich eine Abrollsohle angebracht werden.

Für die Absatzerhöhung gibt es folgende Möglichkeiten:

1) Die Erhöhung an einem Schuh nur am Absatz: Dies bedeutet, dass nur der Absatz erhöht wird. Diese Art der Erhöhung findet Verwendung bei Schuhen, wo die Absatzhöhe beider Schuhe in einen angemessen Rahmen, bei Herrenschuhe ca. 3-4 cm, bei Damenschuhen ca. 5-6 cm ist, und die Spitzenstellung des erhöhten Schuhes nicht beeinträchtigt wird.

2) Die Verkürzung vom anderen Absatz. Dies bedeutet, dass der Absatz um 1 cm verkürzt wird. Der Effekt ist der gleiche, der Vorteil: Ein sowieso schon hoher Absatz wird nicht unnötig erhöht, und die Optik bleibt erhalten.

3) Eine Erhöhung der Absatzes um 1/2 cm im Innenbereich und eine Erhöhung um 1/2 cm im Außenbereich. Der Vorteil liegt in der Optik. Die Erhöhung fällt nicht so auf. Wichtig ist hierbei, dass die Kappe hoch genug ist, dass der Fuß beim Gehen nicht aus dem Schuh gleitet.

4) Eine Kombination aus 2) und 3). Der zu erhöhende Absatz wird nur um 1/2 cm erhöht, der andere Absatz wird um 1/2 cm verkürzt.

Schuherhöhung bzw. Abrollsohlen bis 3 cm:

Wortlaut auf dem Rezept/Verordnung vom Arzt: Absatzerhöhung links oder rechts von xyz mm an xyz Paar Schuhen wegen Beinverkürzung links oder Rechts:

Schuherhöhung auch genannt Abrollsohle an Sohle und Absatz werden ausgeführt, um Längendifferenzen der Beine auszugleichen. Grundsätzlich gilt, dass ab 1cm Ausgleich, eine Erhöhung der gesamten Sohle erforderlich ist, um einer unerwünschten Spitzfußstellung entgegen zu wirken. Aber auch bei Erhöhungen bis zu 1cm sind Erhöhungen der gesamten Sohle erforderlich, wenn der Schuh ohne Absatz ist, also eine Langsohle besitzt. Hier würde eine einfache Absatzerhöhung die Biomechanik und das Aussehen des Schuhes stark beeinflussen.

Außen- oder Innenranderhöhung:

Wortlaut auf dem Rezept/Verordnung vom Arzt: Außenranderhöhung an Sohle und Absatz an xyz Schuhen links oder rechts.

Durch die Schuhaußenrand- oder Innenranderhöhung wird im Stand die Auftrittsebene und beim Gang die Abwicklungsrichtung verändert. Wichtig ist hier die gleichzeitige Änderung vom Absatz, da sich sonst die Schuhe verdrehen (Verwringen)

Pufferabsatz:

Wortlaut auf dem Rezept/Verordnung: Pufferabsatz an xyz Schuhe wegen Hüft- oder Rückenoperation.

Durch die Einarbeitung von Pufferabsätzen werden die Stöße, die beim Gehen entstehen, um ein Vielfaches verringert. Gerade bei Gelenkproblemen oder nach Operationen am Rücken oder an der Hüfte, können solche Maßnahmen das Gehgefühl erleichtern. Wichtig ist auch hier, dass unbedingt beide Absätze verändert werden, um keine Asymmetrie zu bekommen.

Durch die Auswahl und die Größe des Materials, kann die Stärke der Puffers dosiert werden.